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Damit sich alle wohlfühlen
Aufenthalt der Patienten
Wünschenswertes Verhalten der
Patienten
Haftung für eingebrachte Gegenstände
Nutzung der Krankenhauseinrichtungen
Heil- und Arzneimittel
Entlassung
Aufenthalt der Patienten
Während der ärztlichen Visiten, der Essenszeiten und während
der Zeit der Bett-
ruhe dürfen die Krankenzimmer von den Patienten nicht verlassen werden.
Kran-
ke, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, müssen
Überkleidung (Ba-
demantel, Jogginganzug, etc.) anziehen. Patienten mit übertragbaren
Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes
verlassen. Der Auf-
enthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen der Klinik ist nur
mit Erlaubnis ge-
stattet. Kranke, die das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen
wollen, bedürfen der Erlaubnis des Arztes. Dieser externe Aufenthalt
ist in Bezug auf ein mögliches Schadensereignis und den daraus entstehenden
Kosten nicht durch das Krankenhaus/Krankenkasse gedeckt und muss durch
den Patienten privat geleistet werden.
Wünschenswertes Verhalten
Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken
beson-dere Rücksichtsnahme und besonderes Verständnis. Ärztliche
Anordnung und Weisungen des Pflegepersonals sind zu befolgen. Auf Mitpatienten
ist entspre-
chend Rücksicht zu nehmen. Rauchen ist im Interesse der Gesundheit
der Mit-
menschen und aus brandschutzrechtlichen Vorgaben im Krankenhaus (Ausnah-
me: Cafeteria) nicht gestattet. Alkohol sowie zusätzliche Nahrungs-
und Genuss-
mittel sollten Sie möglichst meiden. Besprechen Sie dies bitte mit
dem Arzt.
Rundfunk-/Fernsehgeräte u. ä. dürfen nur mit Zustimmung
der Stationsschwester und der Mitpatienten betrieben werden. Während
der Ruhepausen ist ihr Betrieb grundsätzlich untersagt. Der Anschluss
anderer privater Geräte ist im Kranken-haus nicht erlaubt. Ausgenommen
sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Rasierapparate).
Film-, Fernseh-, Ton-, Video-, und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung
bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwal-
tung sowie der be-treffenden Personen.
NACH OBEN
Haftung für eingebrachte Gegenstände
Für eingebrachte Sachen (Kleidung, Zahnersatz, etc.), die in der Obhut
des Be-
nutzers bleiben, und für Fahrzeuge des Benutzers, die auf dem Krankenhaus-grundstück
abgestellt sind, haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Nutzung der Krankenhauseinrichtungen
Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu
be-
handeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen
richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Umstellung
oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige
Bedienung von Behand-
lungsgeräten ist nicht gestattet.
Heil- und Arzneimittel
Die ärztlich verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Kranken
vom Pflege-
personal oder von den Ärzten verabreicht. Andere Heil- und Arzneimittel
als die vom Krankenhausarzt verordneten dürfen nicht genommen werden.
Entlassungen
Bei Entlassungen sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände
zurück-
zugeben. Ausgeliehene Krücken sind in der Verwaltung zurückzugeben.
NACH OBEN
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