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Damit sich alle wohlfühlen

Aufenthalt der Patienten
Wünschenswertes Verhalten der Patienten
Haftung für eingebrachte Gegenstände
Nutzung der Krankenhauseinrichtungen
Heil- und Arzneimittel
Entlassung

Aufenthalt der Patienten
Während der ärztlichen Visiten, der Essenszeiten und während der Zeit der Bett-
ruhe dürfen die Krankenzimmer von den Patienten nicht verlassen werden. Kran-
ke, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, müssen Überkleidung (Ba-
demantel, Jogginganzug, etc.) anziehen. Patienten mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes verlassen. Der Auf-
enthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen der Klinik ist nur mit Erlaubnis ge-
stattet. Kranke, die das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des Arztes. Dieser externe Aufenthalt ist in Bezug auf ein mögliches Schadensereignis und den daraus entstehenden Kosten nicht durch das Krankenhaus/Krankenkasse gedeckt und muss durch den Patienten privat geleistet werden.

Wünschenswertes Verhalten
Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken beson-dere Rücksichtsnahme und besonderes Verständnis. Ärztliche Anordnung und Weisungen des Pflegepersonals sind zu befolgen. Auf Mitpatienten ist entspre-
chend Rücksicht zu nehmen. Rauchen ist im Interesse der Gesundheit der Mit-
menschen und aus brandschutzrechtlichen Vorgaben im Krankenhaus (Ausnah-
me: Cafeteria) nicht gestattet. Alkohol sowie zusätzliche Nahrungs- und Genuss-
mittel sollten Sie möglichst meiden. Besprechen Sie dies bitte mit dem Arzt.
Rundfunk-/Fernsehgeräte u. ä. dürfen nur mit Zustimmung der Stationsschwester und der Mitpatienten betrieben werden. Während der Ruhepausen ist ihr Betrieb grundsätzlich untersagt. Der Anschluss anderer privater Geräte ist im Kranken-haus nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Rasierapparate). Film-, Fernseh-, Ton-, Video-, und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwal-
tung sowie der be-treffenden Personen.

NACH OBEN

Haftung für eingebrachte Gegenstände
Für eingebrachte Sachen (Kleidung, Zahnersatz, etc.), die in der Obhut des Be-
nutzers bleiben, und für Fahrzeuge des Benutzers, die auf dem Krankenhaus-grundstück abgestellt sind, haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Nutzung der Krankenhauseinrichtungen
Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu be-
handeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige Bedienung von Behand-
lungsgeräten ist nicht gestattet.

Heil- und Arzneimittel
Die ärztlich verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Kranken vom Pflege-
personal oder von den Ärzten verabreicht. Andere Heil- und Arzneimittel als die vom Krankenhausarzt verordneten dürfen nicht genommen werden.


Entlassungen
Bei Entlassungen sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände zurück-
zugeben. Ausgeliehene Krücken sind in der Verwaltung zurückzugeben.

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